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   VGH Hessen, 07.11.1987 - 4 TH 2808/86   

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VGH Hessen, 07.11.1987 - 4 TH 2808/86 (https://dejure.org/1987,3650)
VGH Hessen, Entscheidung vom 07.11.1987 - 4 TH 2808/86 (https://dejure.org/1987,3650)
VGH Hessen, Entscheidung vom 07. November 1987 - 4 TH 2808/86 (https://dejure.org/1987,3650)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hessen

    WoZwEntfrV HE 1, Art 6 § 1 MietRVerbG
    Zweckentfremdung von Wohnraum durch Nutzung für freiberufliche Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.1982 - 10 S 1906/82

    Zweckentfremdung von Wohnraum; Verstoß gegen öffentliche Sicherheit;

    Auszug aus VGH Hessen, 07.11.1987 - 4 TH 2808/86
    Nach Maßgabe der Rechtsprechung des Senats (Hess. VGH, B. v. 10.07.1978 - IV TH 14/77 - HessVGRspr. 1978, 17 = NJW 1979, 444) und des bis zum 01.08.1987 für das Rechtsgebiet Maßnahmen gegen Zweckentfremdung von Wohnraum zuständigen 5. Senats (Hess. VGH, B. v. 04.03.1986 - 5 TH 906/85 -) kann die sofortige Vollziehung einer rechtmäßigen Verfügung zur Durchsetzung des Verbots der Zweckentfremdung von Wohnraum eilbedürftig und damit gerechtfertigt sein (vgl. auch VGH Bad.-Württ., B. v. 09.11.1982 - 10 S 1906/82 - ESVGH 33, 155 ).

    Dementsprechend hat die Rechtsprechung die Umwidmung von Wohnraum in Büroraum für freiberuflich Tätige als Verstoß gegen das Zweckentfremdungsverbot angesehen, ohne dafür eine besondere Begründung zu geben (vgl. BVerwG, U. v. 02.12.1983 - 8 C 155.81 - MdR 1984, 781 = NJW 1984, 2901: Umwandlung einer Wohnung in eine Steuerberaterpraxis; VGH Bad.-Württ., B. v. 09.11.1982 a.a.O.: Nutzung von Wohnraum als Rechtsanwaltskanzlei).

  • BVerwG, 02.12.1983 - 8 C 155.81

    Bebauungsrechtliche Unzulässigkeit der Wohnnutzung - Zweckentfremdungsverbot -

    Auszug aus VGH Hessen, 07.11.1987 - 4 TH 2808/86
    Dementsprechend hat die Rechtsprechung die Umwidmung von Wohnraum in Büroraum für freiberuflich Tätige als Verstoß gegen das Zweckentfremdungsverbot angesehen, ohne dafür eine besondere Begründung zu geben (vgl. BVerwG, U. v. 02.12.1983 - 8 C 155.81 - MdR 1984, 781 = NJW 1984, 2901: Umwandlung einer Wohnung in eine Steuerberaterpraxis; VGH Bad.-Württ., B. v. 09.11.1982 a.a.O.: Nutzung von Wohnraum als Rechtsanwaltskanzlei).
  • BVerwG, 20.01.1984 - 4 C 56.80

    Zulässigkeit der Nutzung von Räumen durch freie und ähnliche Berufe i.S. des § 13

    Auszug aus VGH Hessen, 07.11.1987 - 4 TH 2808/86
    Dabei setzt die Zulässigkeit der Nutzung von "Räumen" für die Berufsausübung freier und ähnlicher Berufe nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht voraus, daß in der jeweiligen Nutzungseinheit nebeneinander gearbeitet und auch gewohnt wird (BVerwG, U. v. 20.01.1984 - 4 C 56.80 - BVerwGE 68, 324 = BRS 42 Nr. 56 = NVwZ 1984, 236).
  • BVerwG, 29.11.1985 - 8 C 105.83

    Ermächtigungsgrundlage - Feststellende Verwaltungsakte - Inhalt - Betroffener -

    Auszug aus VGH Hessen, 07.11.1987 - 4 TH 2808/86
    Unter den Wohnraumbegriff der Zweckentfremdungsverordnung, der sich mit dem entsprechenden Begriff in Art. 1 6 § 1 Abs. 1 Satz 1 Mietrechtsverbesserungsgesetz - MRVerbG - deckt, fallen alle Räume, die bei Inkrafttreten des Verbots zum dauernden Bewohnen sowohl geeignet als auch bestimmt waren (bzw. später wurden; BVerwG, U. v. 29.11.1985 - 8 C 105.63 - NJW 1986, 1120).
  • BVerwG, 11.03.1983 - 8 C 102.81

    Wohnraumversorgung - Angemessene Bedingungen - "Besonders gefährdet" -

    Auszug aus VGH Hessen, 07.11.1987 - 4 TH 2808/86
    Die Voraussetzungen für eine höchstrichterlich anerkannte Ausnahme (BVerwG, U. v. 11.03.1983 - 8 C 102.81 - NJW 1983, 2893 m.w.N.), daß in der Zwischenzeit das Zweckentfremdungsverbot in der betreffenden Gemeinde offensichtlich entbehrlich geworden wäre, ist für F. nicht erkennbar.
  • VGH Hessen, 13.12.1984 - IX OE 83/82
    Auszug aus VGH Hessen, 07.11.1987 - 4 TH 2808/86
    Die für das Rechtsgebiet Maßnahmen gegen Zweckentfremdung von Wohnraum zuständigen Senate haben in ständiger Rechtsprechung die Einbeziehung der Stadt F. in das Zweckentfremdungsverbot als gültig angesehen (für die 1. ZweckentfremdungsVO i.d.F. der 5. ZweckentfremdungsVO: Hess. VGH, B. v. 22.07.1977 - IV N 5/77 - HessVGRspr. 1978, 17; B. v. 22.07.1977 - IV N 12/77 - NJW 1978, 964; U. v. 13.12.1984 - IX OE 83/82 - für die 1. ZweckentfremdungsVO i.d.F. der 7. ZweckentfremdungsVO: B. v. 04.03.1986 - V TH 906/85 -).
  • VGH Hessen, 22.07.1977 - IV N 12/77
    Auszug aus VGH Hessen, 07.11.1987 - 4 TH 2808/86
    Die für das Rechtsgebiet Maßnahmen gegen Zweckentfremdung von Wohnraum zuständigen Senate haben in ständiger Rechtsprechung die Einbeziehung der Stadt F. in das Zweckentfremdungsverbot als gültig angesehen (für die 1. ZweckentfremdungsVO i.d.F. der 5. ZweckentfremdungsVO: Hess. VGH, B. v. 22.07.1977 - IV N 5/77 - HessVGRspr. 1978, 17; B. v. 22.07.1977 - IV N 12/77 - NJW 1978, 964; U. v. 13.12.1984 - IX OE 83/82 - für die 1. ZweckentfremdungsVO i.d.F. der 7. ZweckentfremdungsVO: B. v. 04.03.1986 - V TH 906/85 -).
  • VGH Hessen, 10.07.1978 - IV TH 14/77
    Auszug aus VGH Hessen, 07.11.1987 - 4 TH 2808/86
    Nach Maßgabe der Rechtsprechung des Senats (Hess. VGH, B. v. 10.07.1978 - IV TH 14/77 - HessVGRspr. 1978, 17 = NJW 1979, 444) und des bis zum 01.08.1987 für das Rechtsgebiet Maßnahmen gegen Zweckentfremdung von Wohnraum zuständigen 5. Senats (Hess. VGH, B. v. 04.03.1986 - 5 TH 906/85 -) kann die sofortige Vollziehung einer rechtmäßigen Verfügung zur Durchsetzung des Verbots der Zweckentfremdung von Wohnraum eilbedürftig und damit gerechtfertigt sein (vgl. auch VGH Bad.-Württ., B. v. 09.11.1982 - 10 S 1906/82 - ESVGH 33, 155 ).
  • VGH Hessen, 20.03.1989 - 4 TH 408/86

    Zweckentfremdung von Wohnraum; Wohnraumbegriff

    Nach Maßgabe der Rechtsprechung des Senats (Hess. VGH, B. v. 10.07.1978 -- IV TH 14/77 -- Hess. VGRspr. 1978, 17 = NJW 1979, 44; B. v. 07.11.1987 -- 4 TH 2808/86 -- Hess.VGRspr. 1988, 27 m.w.N.) kann die sofortige Vollziehung einer rechtmäßigen Verfügung zur Durchsetzung des Verbots der Zweckentfremdung von Wohnraum eilbedürftig und damit gerechtfertigt sein.

    Die Durchsetzung des nach alledem rechtmäßigen Verbots der Zweckentfremdung ist eilbedürftig und die Anordnung der sofortigen Vollziehung damit gerechtfertigt (§ 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO; vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 10.07.1978 a.a.O., Beschluß vom 07.11.1987, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 14.09.1988 - 4 TH 18/88

    Zweckentfremdung von Wohnraum - hier: Nutzung als Anwaltskanzlei

    Nach Maßgabe der Rechtsprechung des Senats (Hess.VGH, B. v. 10.07.1978 - IV TH 14/77 - Hess. VGRspr. 1978, 17 = NJW 1979, 44; B. v. 07.11.1987 - 4 TH 2808/86 - Hess.VGRspr. 1988, 27 m.w.N.) kann die sofortige Vollziehung einer rechtmäßigen Verfügung zur Durchsetzung des Verbots der Zweckentfremdung von Wohnraum eilbedürftig und damit gerechtfertigt sein.

    Die Durchsetzung des nach alledem rechtmäßigen Verbots der Zweckentfremdung ist eilbedürftig und die Anordnung der sofortigen Vollziehung damit gerechtfertigt (§ 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO; vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 10.07.1978, a.a.O., Beschluß vom 07.11.1987, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 07.03.1989 - 4 UE 3335/86

    Zur Wohnraumbestimmung im Rahmen des Zweckentfremdungsverbotes

    Die Voraussetzungen für eine höchstrichterlich anerkannte Ausnahme (BVerwG, Urteil vom 11.03.1983 -- 8 C 102.81 -- NJW 1983, 2893 m.w.N.), daß in der Zwischenzeit das Zweckentfremdungsverbot in der betreffenden Gemeinde offensichtlich entbehrlich geworden wäre, liegen für F nicht vor (vgl. auch Beschluß des Senats vom 07.11.1987 -- Az.: 4 TH 2808/86).
  • VGH Hessen, 06.03.1992 - 4 TH 1739/91

    Zweckentfremdung von Wohnraum - zur inhaltlichen Bestimmtheit einer Anordnung

    Die sofortige Vollziehung einer rechtmäßigen Verfügung zur Durchsetzung des Verbots der Zweckentfremdung kann nach Maßgabe der Rechtsprechung des Senats (Hess. VGH, B. v. 10.07.1978 - IV TH 14/77 - HessVGRspr. 1978, 17 = NJW 1979, 44; B. v. 07.11.1987 - 4 TH 2808/86 - Anwaltsblatt 1988, 494 = HessVGRspr. 1988, 27 m.w.N.) eilbedürftig und damit gerechtfertigt sein.
  • VGH Hessen, 01.10.1992 - 4 TH 2670/91

    Verstoß gegen das Zweckentfremdungsverbot: Mauerdurchbruch zwischen Wohnung und

    Die sofortige Vollziehung der nach alledem rechtmäßigen Verfügung ist zur Durchsetzung des Verbots der Zweckentfremdung nach Maßgabe der Rechtsprechung des Senats (Hess. VGH, B. v. 10.07.1978 - IV TH 14/77 - HessVGRspr. 1978, 17 = NJW 1979, 44; B. v. 07.11.1987 - 4 TH 2808/86 - Anwaltsblatt 1988, 494 = HessVGRspr. 1988, 27 m.w.N.) eilbedürftig und damit gerechtfertigt.
  • VGH Hessen, 06.10.1989 - 4 TH 2108/88

    Zweckentfremdung: Anwaltskanzlei in Wohnung; Gleichbehandlung; Anhörung

    Ebenso wie bei dem der Entscheidung des Senats vom 07.11.1987 (4 TH 2808/86 -- Anwaltsblatt 1988, 494 = HessVGRspr. 1988, 27) zugrundeliegenden Lebenssachverhalt erforderte die außerhalb der allgemeinen Lebenserfahrung liegende Fallgestaltung einer wohnlichen Nutzung der Praxisräume durch ein Mitglied einer Kanzlei zu ihrer Substantiierung mehr als die allgemeine Behauptung, er wohne dort, vielmehr die umfassende Darlegung der Lebensumstände, die geeignet wären, eine derartige Behauptung zunächst einmal nachvollziehbar zu machen.
  • VGH Hessen, 30.04.1990 - 4 TH 3146/89

    Sofort vollziehbare Anordnung, die zweckfremde Nutzung von Wohnräumen zu beenden

    1978, 17 = NJW 1979, 44, v. 07.11.1987, 4 TH 2808/86, in Hess. VGRspr.
  • VGH Hessen, 20.05.1988 - 4 TH 2898/87

    Zweckentfremdung: bauordnungsrechtlich unzulässige Wohnnutzung

    Unter den Wohnraumbegriff der Siebenten Hessischen Verordnung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum vom 24.07.1980 (GVBl. I, 1980, S. 288) fallen alle Räume, die bei Inkrafttreten des Zweckentfremdungsverbots zum dauernden Bewohnen geeignet und bestimmt waren (Hess. VGH, Beschluß vom 07.11.1987 - 4 TH 2808/86 -).
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